Damit wir uns vertragen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
GENLOC.NETWORK
Inhaber Manfred Klöppel, Internet und IT-Service,
Breitscheider Str. 12, 40625 Düsseldorf
– im Folgenden: GENLOC.NETWORK –
in der Fassung von September 2011
A. Allgemeine Regelungen
Vorbehaltlich der besonderen Regelungen in Teil B gelten für sämtliche Geschäfte die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Regelungsgegenstand
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von GENLOC.NETWORK abgeändert oder ausgeschlossen werden. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn GENLOC.NETWORK ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB. Diese werden dem Kunden zum Download in der jeweils aktuellen Fassung bereitgestellt.
1.2 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
1.3 GENLOC.NETWORK ist berechtigt, diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen für künftige Leistungen zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, so werden die geänderten Bedingungen als Vertragsgrundlage für zukünftige Geschäfte wirksam.
1.4 Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.
1.5 Angebote von GENLOC.NETWORK sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von GENLOC.NETWORK schriftlich per E-Mail, Fax oder Post bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang.
1.6 Ausführungsveränderungen der Vertragsleistung während der Erstellungs- oder Lieferzeit sind vorbehalten. Dies gilt, sofern die Änderungen standardmäßig erfolgen und für den Kunden zumutbar sind. Technische Angaben verstehen sich unter den branchenüblichen Toleranzen.
§ 2 Zahlungsbedingungen
2.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
2.2 Bei Zu- oder Rücksendung von Materialien werden je nach Vereinbarung Versandpauschalen berechnet.
2.3 Fälligkeit tritt zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsdaten bzw. bei Lieferung ein. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten. Sofern keine anderen Zahlungstermine vereinbart sind, gilt die Drittel-Regelung. Je ein Drittel der Gesamtsumme wird fällig bei Auftragserteilung, Zwischenabnahme und Abschlussabnahme.
2.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet – derzeit 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz.
2.5 Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.
2.6 GENLOC.NETWORK ist berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist zu erhöhen. Der Kunde ist im Falle einer mehr als 10%igen Gebührenerhöhung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt. Zwischen 2 Erhöhungen müssen mindestens 6 Monate liegen.
2.7 Der Kunde kann gegen Forderungen der GENLOC.NETWORK nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
2.8 Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn und soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen, aus welchem der Kunde sein Zurückbehaltungsrecht geltend macht.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von GENLOC.NETWORK. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.
§ 4 Lieferungen und Leistungen
4.1 GENLOC.NETWORK erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen oder sonstigen Verträgen. Leistungen, die nicht im Standardangebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen gemäß Konditionsliste/Angebot berechnet. Für Leistungen, die GENLOC.NETWORK durch Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können Fahrtpauschalen und Spesen berechnet werden.
4.2 Sobald GENLOC.NETWORK Internet-Anwendungen bereitstellt, zahlt GENLOC.NETWORK hierfür Lizenzen bzw. Mieten. GENLOC.NETWORK ist daher berechtigt, diese Leistungen einzuschränken bzw. einzustellen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen – auch teilweise – nicht nachkommt.
4.3 Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.
4.4 Die von GENLOC.NETWORK genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von GENLOC.NETWORK. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung durch GENLOC.NETWORK und verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden können eine angemessene Verlängerung zur Folge haben.
4.5 Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt (globale Internet-Störung) und dessen Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten von GENLOC.NETWORK.
4.6 GENLOC.NETWORK gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde ihm schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, jedoch unter Beachtung der näheren Haftungsregelung von Paragraph 8.
4.7 GENLOC.NETWORK verpflichtet sich, bei den Internet-Anwendungen allgemein gültige oder industriell übliche Standards einzusetzen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn mit einer standardmäßigen Applikation (beispielsweise Browser, Internet-Explorer) die Darstellung korrekt und mit einem angemessenen Zeitverhalten erfolgt. Als angemessen ist die Darstellung und Anwendungsgeschwindigkeit dann anzusehen, wenn andere Anwendungen im Internet vergleichbar reagieren. GENLOC.NETWORK ist bemüht bei den Standard-Browsern neben der aktuellen Version auch kompatibel zur Vorgängerversion zu bleiben. Für Browser sind folgende Hersteller als Standard akzeptiert: Microsoft Internet Explorer, Mozilla Firefox, Apple Safari und Opera.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
5.1 Bei Internet-Auftritten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form. Ist eine Aufbereitung unter Gestaltungsgesichtspunkten notwendig, so kann entweder der Kunde oder GENLOC.NETWORK Dritte hiermit beauftragen. Die Kosten werden vom Kunden übernommen, wenn vereinbart erhält der Kunde hierfür das Urheberrecht.
5.2 Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminabänderungen durch GENLOC.NETWORK führen. Soweit GENLOC.NETWORK bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich außerdem, regelmäßig die individuellen Informationen innerhalb der Internet-Anwendungen zu überprüfen und Änderungen, wie beispielsweise solche bei Adressen, Telefonnummern, Mitarbeitern usw., zeitnah in schriftlicher Form mitzuteilen (beispielsweise E-Mail). Dies gilt auch für regionale und andere vom Kunden gewünschte Links.
5.4 Soweit der Kunden selbständig Inhalte innerhalb seiner Internet-Anwendungen veröffentlicht, verpflichtet er sich zur Einhaltung aller rechtlichen Bedingungen, die insbesondere für Internet-Veröffentlichungen gelten.
5.5 GENLOC.NETWORK behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigen Grundsätzen von GENLOC.NETWORK abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für GENLOC.NETWORK unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
§ 6 Urheber- und Eigentumsrechte
6.1 Urheber- und Eigentumsrechte an den bereitgestellten Internet-Anwendungen verbleiben auch nach erfolgter Bezahlung durch den Kunden uneingeschränkt bei GENLOC.NETWORK. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Texte, Bilder, Grafiken und Sounds in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen oder durch Kopien ist ohne ausdrückliche Zustimmung von GENLOC.NETWORK nicht gestattet. Alle Informationen über die Anwendungen und sonstigen Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber Dritten und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen.
6.2 Für Webprogrammierungen von GENLOC.NETWORK gilt, dass die im Quell-Code stehenden Copyright-Vermerke seitens des Kunden nicht entfernt werden dürfen. Der Kunde hat diese Verpflichtung auch an sämtliche Dritte weiterzugeben.
6.3 Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Internet-Adresse.
6.4 Für Unterlagen (Texte, Bilder, grafische Darstellungen), die vom Kunden geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesen. Werden durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird GENLOC.NETWORK deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen.
6.5 GENLOC.NETWORK übernimmt keine Gewähr bei der Beantragung von Domain-Adressen, dies gilt im Besonderen für bestehende Markenschutzrechte an Firmen oder Produktnamen, die mit dem Domain-Namen identisch oder ähnlich sind. Eine Domain wird grundsätzlich auf den Namen des Kunden beantragt. GENLOC.NETWORK tritt gegenüber der DENIC oder INTERNIC nur als Vermittler auf, sollte ein Kunde von einer dritten Person aufgefordert werden, eine Domain freizugeben, ist der Provider unverzüglich davon zu unterrichten. Ist GENLOC.NETWORK Provider, ist GENLOC.NETWORK umgehend zu informieren. Von Ersatzansprüchen dritter Personen aufgrund einer unzulässigen Verwendung eines Domainnamens stellt der Nutzer die Firma GENLOC.NETWORK frei. Für die Einhaltung dieser Rechte, die nicht durch die Denic geregelt werden, ist allein der Nutzer verantwortlich. GENLOC.NETWORK übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden aus der Beantragung und Bereitstellung einer Internet-Domain.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Es gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die des BGB und des HGB.
7.2 Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
8.1 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet GENLOC.NETWORK – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die GENLOC.NETWORK arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit GENLOC.NETWORK garantiert hat.
8.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GENLOC.NETWORK auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden.
8.3 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 9 Nutzungsvorschriften
9.1 Pflichten des Nutzers: Pornographische, sittenwidrige oder rechtsradikale politische Seiten sowie die Darstellung von Gewalt sind nicht gestattet und werden auf unseren Servern gesperrt. Sollten Seiten gegen geltendes Recht verstoßen, erfolgt eine Anzeige bei den zuständigen Landeskriminalämtern.
9.2 Der Nutzer ist für den Inhalt der über den Server verbreiteten Angebote verantwortlich und er hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot weder gegen Copyrightregelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen. Sollten GENLOC.NETWORK Verstöße hiergegen bekannt werden, behält sich GENLOC.NETWORK das Recht vor, das betreffende Angebot zu sperren.
9.3 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. GENLOC.NETWORK ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. GENLOC.NETWORK wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
9.4 Der Nutzer hat ihm übermittelte Passwörter geheim zu halten und ist bei Verdacht des Missbrauchs durch nicht berechtigte Dritte verpflichtet, GENLOC.NETWORK von diesem Verdacht in Kenntnis zu setzen.
§ 10 Datensicherheit
Der Kunde stellt GENLOC.NETWORK von sämtlichen Ansprüchen hinsichtlich überlassener Daten frei. Soweit die Daten, in gleich welcher Form, an GENLOC.NETWORK übermittelt werden, verpflichtet sich der Kunde zur Sicherung der Daten. Für den Fall des Datenverlustes verpflichtet sich der Kunde, die betreffenden Datenbestände unentgeltlich zu übermitteln.
§ 11 Datenschutz
Werden im Rahmen der Arbeiten von GENLOC.NETWORK personenbezogene Daten verarbeitet, so wird GENLOC.NETWORK geltendes Datenschutzrecht beachten. Darüber hinaus werden die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen oder mit dem Kunden vereinbart, um den notwendigen Datenschutz zu gewährleisten.
§ 12 Allgemeine Vertragsbedingungen – Gerichtsstand
12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.
12.2 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen und Gerichtsstand ist – wenn Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist der Sitz von GENLOC.NETWORK. GENLOC.NETWORK kann den Kunden jedoch auch an seinem Gerichtsstand verklagen.
12.3 Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
B. Besondere Regelungen
Soweit GENLOC.NETWORK darüber hinausgehende Dienstleistungen wie beispielsweise Webdesign, Programmierung von Webseiten, Hosting, ASP oder ähnliches anbietet, gelten in Ergänzung bzw. – soweit sie sich widersprechen – Abänderung zu den unter A. niedergelegten Allgemeinen Regelungen die nachstehenden besonderen Regelungen:
§ 1 Lizenz für Programme / ASP
1.1 Rechteinhaber der vertragsgegenständlichen Programme ist GENLOC.NETWORK oder einer ihrer Geschäftspartner, der sie zum Weiterbetrieb ermächtigt hat. GENLOC.NETWORK räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung dieser Programme ein (Lizenz). Wenn und soweit der Kunde von GENLOC.NETWORK für Mehrfachlizenzen des Programms Lizenzen erhält, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede dieser Lizenzen, sowie für Programmteile, welche auf der Basis Application Service Providing (ASP) von Seiten GENLOC.NETWORK für den Kunden frei geschaltet werden. Der Begriff „Programm“ umfasst in diesem Fall das Original-Programm und sämtliche Vervielfältigungen (Kopien) desselben. Eingeschlossen davon sind Teile des Programms, welche mit anderen Programmen verbunden werden. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der Geschäftspartner von GENLOC.NETWORK.
1.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder Nutzer dieser Programme diese Nutzung ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung durchführt und diese einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Ausgenommen hiervon sind ASP-Module. Dabei bedeutet „Nutzung“ in diesem Sinne, sobald sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet, oder bei ASP-Modulen bei erstmaliger Anmeldung an das System. Die gegebenenfalls von GENLOC.NETWORK erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung wie beispielsweise der Anzahl der Benutzer, den Ressourcen oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramm stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und unter diesem Zweck die notwendigen Sicherungskopien erstellen. Das Handbuch darf – soweit es vorliegt – auf Papier ausgedruckt werden. Urheberrechtsvermerke dürfen vom Kunden nicht verändert oder entfernt werden.
1.3 Eine andere als die oben beschriebene Nutzung ist untersagt; das gilt auch für die Umwandlung in eine andere Ausdrucksform (ReverseAssembleReverseCompile). Ausgenommen hiervon sind solche Umwandlungen, die durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen sind. Der Kunde darf das Programm auch weder vermieten, verleasen oder Unterlizenzen an den Programm erteilen.
1.4 Nutzt der Kunde ASP-Module darf er diese lediglich vermieten und verleasen, wenn und soweit dies durch GENLOC.NETWORK schriftlich vorab genehmigt worden ist.
§ 2 Webhosting, insbesondere Schadenersatzansprüche
2.1 Schadensersatzansprüche durch das betriebsbedingte Ausfallen eines Internet-Servers können bis zur Höhe eines Monatsentgeltes für das gebuchte Hosting-Paket ab einer Ausfallzeit von mehr als 72 Stunden (am Stück (ohne Unterbrechung)) geltend gemacht werden.
2.2 Aufgrund verschiedener Faktoren, die nicht im Einflussnahmebereich von GENLOC.NETWORK liegen (Leitungsausfälle) kann keine Garantie für eine 100%ige Erreichbarkeit des Servers übernommen werden.
2.3 GENLOC.NETWORK erstellt Datensicherungen (Erstellung von lokalem Backup) der Nutzerdaten der Nutzer verantwortlich. Für entstandene Schäden an den auf dem Server überspielten Daten übernimmt GENLOC.NETWORK keine Haftung.
§ 3 Server- und Providerdienste
3.1 GENLOC.NETWORK betreibt die angebotenen Serverdienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. GENLOC.NETWORK übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können.
3.2 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von GENLOC.NETWORK liegenden Störung, vor allem aufgrund von Ausfällen von Kommunikationsnetzen, Störungen bei Internetserverbetreibern und Gateways von Betreibern, steht dem Kunden ein Minderungsrecht nur bei erheblichen Behinderungen zu. Im Übrigen erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn GENLOC.NETWORK einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als 12 Stunden erstreckt.
3.3 GENLOC.NETWORK hat jederzeit das Recht, eine unter einer DoS- (Denial of Service) oder DDoS- (Distributed Denial of Service) Attacke stehende Domain/Webseite abzuschalten und den entsprechenden Vertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Betreibt der Kunde eine Webseite, die für DoS-Attacken interessant ist (z.B. politische/polarisierende Äußerungen, Gewinnspiele usw.), kann dem Kunden der entstandene Schaden in Rechnung gestellt werden. Aus einer in Folge einer (D)DoS-Attacke nötig werdenden (ggf. vorübergehenden) Abschaltung eines Servers oder einzelnen Werbseite kann weder der Betreiber der attackierten Webseite, noch ein anderer Kunde, dessen Webseite über den gleichen Server gehostet wird, Ansprüche, gleich welcher Art, herleiten. Eine (D)DoS-Attacke kann durch GENLOC.NETWORK nicht verhindert werden.
GENLOC.NETWORK wird an Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nur innerhalb der Bürozeiten arbeiten (montags bis freitags von 9.00 bis 17.30 Uhr). Ausnahmeregelungen bedürfen der schriftlichen Übereinkunft, zum Beispiel durch Service Level Agreement (SLA).